Ohne dass ich das Urteil (hier gespiegelt, weil der BVerfG angesichts des Andrangs in die Knie ging) schon ganz gelesen, geschweige denn ganz durchschaut habe, scheint mir auch mancher Jubel verfrüht (Die ersten Reaktionen, vielleicht sollte man besser sagen: Reflexe, über Twitter und die ersten Stellungnahmen der Verbände offenbarten große, und wie ich fürchte, schwer erfüllbare Hoffnungen).
Ich möchte das bisherige Verfahren zur Ermittlung der HartzIV-Sätze nicht verteidigen, doch scheint mir, dass das Gericht – zum wiederholten Male – mit Schlagworten wie der Forderung nach “Transparenz” die Politik in die Pfanne gehauen hat. So einfach ist das “Bohren der dicken Bretter” (Max Weber) eben doch nicht. Global für ganz Deutschland geltende Sätze, die die Unzahl individueller Lagen angemessen (und “transparent”) berücksichtigt, sind reichlich schwer zu ermitteln. “Zur Konkretisierung des Anspruchs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen folgerichtig in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf, also realitätsgerecht, zu bemessen” (Rn. 139) – wie will ich denn eine solche Vorgabe in Gesetzes- und Verordnungstext gießen sowie den tausenden von Sachbearbeitern, die selbst unter Druck stehen, das Rüstzeug zur verfassungs(gerichts)konformen Anwendung mitgeben?
Ich fürchte, dem frühen Jubel könnte bald eine Ernüchterung folgen. Die entsprechende Kritik wird freilich wieder die Politik abbekommen – das Verfassungsgericht sonnt sich derweil in der Pose des Rächers der kleinen Leute.