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In diesem Blog erscheinen künftig Einträge zu Fragen von Verfassung, Verfassungsinterpretation und Verfassungsgerichtsbarkeit. Es wird dabei nicht nur um streng verfassungsrechtliche Fragen gehen, sondern auch und vor allem politik- und sozialwissenschaftliche sowie historische Perspektiven einbeziehen.

Der Autor Dr. Dietrich Herrmann:

Ich bin Lehrbeauftragter am Institut für Politikwissenschaft der TU Dresden und derzeit kurz vor dem Abschluss meiner Habilitationsschrift über “Verfassung als Dialog. Verfassungsrechtsprechung und Verfassungsinterpretation jenseits des Verfassungsgerichts”. Damit mein wissenschaftliches Vorhaben nicht im stillen Kämmerlein bleibt, will ich immer mal wieder mal wieder Kommentare aus aktuellem Anlass geben. Für Anregungen (auch off-list) bin ich dankbar.

Zwei jüngere Publikationen zum Thema finden Sie hier:

Akte der Selbstautorisierung als Grundstock institutioneller Macht von Verfassungsgerichten,“ in: Hans Vorländer (Hg.), Die Deutungsmacht der Verfassungsgerichtsbarkeit (Wiesbaden: Verlag für Sozialwissenschaften, 2006), S. 141-173.

Politikwissenschaftliche Forschung zum Bundesverfassungsgericht,“ in: Klemens H. Schrenk und Markus Soldner (Hg.), Die Analyse demokratischer Regierungssysteme. Festschrift für Wolfgang Ismayr zum 65. Geburtstag (Wiesbaden: VS, 2010), S. 401-425  (eine Neuauflage in einem anderen Sammelband ist bereits in Arbeit).