Ohne dass ich das Urteil (hier gespiegelt, weil der BVerfG angesichts des Andrangs in die Knie ging) schon ganz gelesen, geschweige denn ganz durchschaut habe, scheint mir auch mancher Jubel verfrüht (Die ersten Reaktionen, vielleicht sollte man besser sagen: Reflexe, über Twitter und die ersten Stellungnahmen der Verbände offenbarten große, und wie ich fürchte, schwer erfüllbare Hoffnungen).
Ich möchte das bisherige Verfahren zur Ermittlung der HartzIV-Sätze nicht verteidigen, doch scheint mir, dass das Gericht – zum wiederholten Male – mit Schlagworten wie der Forderung nach “Transparenz” die Politik in die Pfanne gehauen hat. So einfach ist das “Bohren der dicken Bretter” (Max Weber) eben doch nicht. Global für ganz Deutschland geltende Sätze, die die Unzahl individueller Lagen angemessen (und “transparent”) berücksichtigt, sind reichlich schwer zu ermitteln. “Zur Konkretisierung des Anspruchs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen folgerichtig in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf, also realitätsgerecht, zu bemessen” (Rn. 139) – wie will ich denn eine solche Vorgabe in Gesetzes- und Verordnungstext gießen sowie den tausenden von Sachbearbeitern, die selbst unter Druck stehen, das Rüstzeug zur verfassungs(gerichts)konformen Anwendung mitgeben?
Ich fürchte, dem frühen Jubel könnte bald eine Ernüchterung folgen. Die entsprechende Kritik wird freilich wieder die Politik abbekommen – das Verfassungsgericht sonnt sich derweil in der Pose des Rächers der kleinen Leute.
Tags: Hartz IV
Den medialen Drang, bei solchen Urteilen immer zuerst nach Siegern und Verlierern zu suchen, mal beiseite – eigentlich ist das für die Politik doch gut gelaufen. Das Gericht hat sich in richterlicher Zurückhaltung geübt und ist mit materiellen Festlegungen auf Kosten des politischen Gestaltungsspielraums sparsam umgegangen. Dieser Dreh, das Existenzminimum nur “dem Grunde nach” in der Verfassung zu verankern und seinen Umfang dem Gesetzgeber zu überlassen, ist doch ganz elegant. Klar, jetzt schreien erst mal alle, Hartz IV sei verfassungswidrig und die bösen Politiker seien schuld. Aber das schreien sie doch so oder so. Und wenn sich die Aufregung gelegt hat, wird man mit diesem Richterspruch gut leben können.
Und ist das wirklich zu viel verlangt, bei der Festsetzung des regelleistungsrelevanten Verbrauchs nicht einfach irgendwelche mit Papier und Spucke zusammengeklebten Abschläge vorzunehmen (RNr. 175)? Oder sich zu überlegen, dass auch Hartz-IV-Empfänger mal ein paar Mark für ihre Bildung ausgeben können sollten (RNr. 180)? Ich weiß nicht, Mitleid mit dem überforderten Gesetzgeber ist da nicht meine allererste Gefühlsregung…
Nöö, es geht nicht um Mitleid. Ich versuche mir nur plastisch die neue Konsens- und Entscheidungsfindung im Gesetzgebungsprozess vorzustellen. Da haben wir ja de facto (über die Länder) eine All-Parteien-Koalition, die eine Neu-Regelung zu Stande bringen muss. Und das wird eben sehr, sehr schwer.
Aber vielleicht ist es einfach die unterschiedliche (fachliche) Perspektive, die unseren kleinen Dissens hier ausmacht: Als Jurist denken Sie das vielleicht eher von der Perspektive des Gerichts; als Politikwissenschaftler mit eigener Erfahrung in der Politik neige ich dazu, mir stärker die politischen Prozesse und damit verbundenen Konfliktlagen sowie dazu denkbaren Lösungsansätze anzuschauen. Und da sehe ich – selbst guten Willen bei allen Beteiligten vorausgesetzt – viele Schwierigkeiten.
Im BVerfG dann nur noch den Veto-Spieler zu sehen, wie dies manche Kollegen in der Politikwissenschaft tun, ist freilich genauso unsinnig wie den Gesetzgeber vorwiegend danach zu beurteilen, wie er Verfassungsgerichtsentscheidungen umsetzt (eine Perspektive, die manche Rechtssoziologen einnehmen).
Konkret: Grob sehe ich eigentlich nur zwei Möglichkeiten:
1.) Eine sehr grundlegende Reform der Berechnung, die ganz andere Prinzipien zur Grundlage hat (wieder den “Warenkorb”? anderes?)
2.) Eine Beibehaltung des jetzigen Grund-Prinzips (Anlehnung an statistischen “Bedarf” im unteren Einkommenssegment abhängig Beschäftigter) mit kleineren Korrekturen, insbesondere zugunsten von Kindern und Jugendlichen.
Bis zum Jahresende ist wenig Zeit, rechnet man noch die sehr wichtigen Wahlen in NRW mit ein. Vor der Wahl am 9.5. wird viel diskutiert, aber nichts entschieden werden – unmittelbar danach ist ggf. auch erst einmal eine parteipolitische Neusortierung erforderlich. Insofern rechne ich nicht mit einem “großen Wurf”, sondern nur mit solchen Korrekturen, die zum Anschein der Umsetzung des Urteils unumgänglich sind. Kostenneutral wird das nicht sein können, denn dann würden die Erhöhungen der Sätze für die Einen Kürzungen bei den Anderen bedeuten. Das erscheint mir gegenwärtig politisch nicht durchsetzbar zu sein.
Also muss mit erheblichen Mehrbelastungen für die öffentlichen Haushalte gerechnet werden; d.h. die FDP kann ihre Steuersenkungsphantasien völlig vergessen.
Dass das Bundesverfassungsgericht mal wieder als Rächer auftreten muss, hängt doch nicht am Gericht selbst, sondern am Versagen der übrigen Verfassungsorgane (Regierung, Bundestag/-rat, Bundespräsident). Alleine die Vielzahl der verfassungswidrigen Gesetze der letzten Jahre muss beeindrucken.
Wenn man den Rotstift ganz unten ansetzen will (und darüber Druck auf unten ausüben will), dann muss man sehr vorsichtig umgehen damit und vor allem die Entwicklung beobachten. Wenn man sieht, dass die Leute nicht mit dem Geld gut auskommen, dass Kinder schlecht versorgt sind, dann läuft etwas schief mit dem Regelsatz. Das BVerfG sagt doch ausdrücklich, dass ein Verfahren, welches auf dem Statistikmodell beruht, akzeptabel ist (siehe zB Rn 172). Dann muss es aber transparent sein und darf nicht durch bestimmte politische Einflüße wieder beeinflußt werden (Rn 173 ff).
Vielleicht sollte man die Planung des neuen Regelsatzes mal anhand des Statistikmodells und des Warenkorbmodells in der Öffentlichkeit exerzieren. Dann dürfen bestimmte Punkte aber auch nicht mehr schöngerechnet werden. Das würde vielleicht etwas Vertrauen wieder bringen.
Die unter 2.) erwähnte Beibehaltung verbietet sich ja gerade nach dem Urteil, also kann es nur so sein, dass man sich an den tatsächlichen Regelbedarf unterer Einkommensschichten orientiert und ernsthaft sich mit dem Bedarf der Kinder auseinandersetzt und nicht nur symbolische 100% oder prozentuale Anrechnungen vornimmt.
Zeit genug ist da natürlich da. Das Urteil steht ja nicht im luftleeren Raum, es war seit den Aussetzungsbeschlüssen des BSG und des LSG klar, dass das BVerfG zu der Sache etwas sagen wird. Vorbereitungszeit war somit ausreichend gegeben. Die statistischen Daten sind ebenso auch da; sie müssen nur noch an den Maßstäben des Urteils gemessen werden, so dass auch die Faktenlage bis zum Sommer eindeutig sein wird. Eine parlamentarische Mehrheit sollte nicht das Problem sein.
Das Mantra von “Kostenneutralität” hat in diesem Zusammenhang auch nichts verloren. In Zeiten, wo zudem Bundesländer ihren Steuervollzug selbst sabotieren (Hessen,BaWü), ist es auch nicht mehr glaubwürdig über Kosten zu reden, gerade auch wenn es ums soziokulturelle Existenzminimum geht. Daran werden die deutschen Länder wohl nicht untergehen. Die Mehrbelastung wird meines Erachtens sowieso kaum eine Rolle spielen in den nächsten Bundeshaushalten; von daher bezweifel ich die Erheblichkeit dieses Ausgabepunktes und dass die Steuersenkungsideen der FDP schon immer illusorisch waren und sicherlich nicht am soziokulturellen Existenzminimum scheitern werden, sollte auch klar sein.
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